Private Krankenkassen, Beihilfestellen:
Sie benötigen hier kein Rezept, da es sich um eine Heilpraktikerleistung handelt.
Das Honorar bei Privatversicherten richtet sich dabei nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Bei Unklarheiten klären Sie bitte vorab die Kostenübernahme durch Ihre private
Krankenversicherung.
Gesetzliche Kassen:
Hier sind die Kassen, die aktuell osteopathische Behandlungen unterstützen
Zur Klärung der aktuellen Behandlungstarife kontaktieren sie mich bitte!
Bitte beachten Sie, daß die Kosten trotz über die Jahre steigender Preise immer günstiger werden, da durch die Erfahrung die Effektivität steigt und so immer weniger Behandlungen und Zeit für Sie notwendig werden und so auch die Dauer, bis es Ihnen wieder besser geht sich reduziert!
Termine, die nicht spätestens 24 h vorher abgesagt werden, muß ich in Rechnung stellen! Terminabsagen für Montagstermine bis spätestens am Freitag davor bis 16.30 Uhr!
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