Jeder Mensch reagiert unterschiedlich – deshalb richtet sich die Dauer und Häufigkeit der Behandlung nach Ihren individuellen Bedürfnissen und dem Verlauf des Heilungsprozesses.
Eine osteopathische Sitzung dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten.
Die tatsächliche Zeit hängt von der Komplexität des Themas, Ihrer Reaktionsfähigkeit und dem Behandlungsziel ab.
Akute Beschwerden (z. B. Blockaden oder Verletzungsfolgen) benötigen meist 2–3 Behandlungen im Abstand von etwa 1 bis 5 Wochen.
Chronische oder wiederkehrende Beschwerden erfordern häufig 6 oder mehr Sitzungen, die in größeren Abständen (4–6 Wochen) stattfinden, um dem Körper Zeit zur Integration zu geben.
Für kurzfristige oder akute Anliegen biete ich kurze Behandlungstermine (ca. 15 Minuten) an.
Oft genügt schon eine gezielte Intervention, um eine spürbare Entlastung zu erreichen.
„Manchmal reicht ein kleiner Impuls, um Bewegung in ein festgefahrenes System zu bringen.“
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ist keine ärztliche Überweisung erforderlich, da es sich um eine Heilpraktikerleistung
handelt.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Da die Erstattungsmodalitäten je nach Versicherung unterschiedlich sind, empfehle ich, die Kostenübernahme vorab mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle zu klären.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen.
Die Voraussetzungen und Tarife unterscheiden sich je nach Anbieter.
Für aktuelle Informationen oder eine Übersicht der Kassen, die Osteopathie fördern, können Sie mich gern direkt kontaktieren.
Mit zunehmender Erfahrung, Spezialisierung und kontinuierlicher Weiterbildung werden meine Behandlungen zunehmend präziser und effektiver.
Das bedeutet: In vielen Fällen ist weniger Behandlungsaufwand notwendig, um deutliche Fortschritte zu erzielen.
„Effektivität bedeutet nicht Schnelligkeit, sondern Tiefe im richtigen Moment.“
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage spätestens 24 Stunden vorher.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Für Montagstermine gilt: Absage bitte bis Freitag, 16:30 Uhr.
Diese Regelung dient dem respektvollen Umgang mit der Zeit – Ihrer, meiner und der anderer Patienten/-innen.
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